AGB

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen die Grundlage der Tätigkeit der Haus & Grundstück Gesellschaft für Wohneigentum mbH (im folgenden Haus & Grundstück genannt) dar.

 

§ 1 Doppeltätigkeit

Haus & Grundstück ist berechtigt, auch für die jeweils andere Seite provisionspflichtig tätig zu werden.

 

§ 2 Nachweise

Nachweise werden freibleibend übermittelt; Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten. Die in den Angeboten von Haus & Grundstück enthaltenen Angaben basieren auf vom jeweiligen Auftraggeber oder Dritten erteilten Informationen. Haus & Grundstück wird im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von Haus & Grundstück nicht übernommen.

 

§ 3 Mitteilung der Vorkenntnis

Sollte dem Auftraggeber eine von Haus & Grundstück nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt sein, so hat er dies Haus & Grundstück ohne unbegründete Verzögerung mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen.

 

§ 4 Vertraulichkeit

Die von Haus & Grundstück übersandten Angebote und Informationen sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Haus & Grundstück zulässig. Für den Fall, dass aufgrund einer Zuwiderhandlung des Auftraggebers gegen diese Vertraulichkeitspflicht ein Hauptvertrag unter Ausschluss von Haus & Grundstück zustande kommt, schuldet der Auftraggeber die Provision, wie wenn er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.

 

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat Haus & Grundstück alle Informationen zur Verfügung zu stellen, welche für den Abschluss des Hauptvertrages bedeutend sein könnten. Bei Aufnahme direkter Verhandlungen zwischen Eigentümer und Interessenten ist auf die Tätigkeit von Haus & Grundstück Bezug zu nehmen und ihr der Inhalt der Verhandlungen, soweit dem kein gewichtiger Grund entgegensteht, mitzuteilen. Der Auftraggeber hat Haus & Grundstück unverzüglich mitzuteilen und zu belegen, wann und zu welchen Bedingungen über ein von Haus & Grundstück nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt oder mit einem von Haus & Grundstück nachgewiesenen oder vermittelten Interessenten ein Hauptvertrag zustande kommen soll bzw. zustande gekommen ist.

 

§ 6 Provisionsanspruch, Fälligkeit

Der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Provision entsteht, wenn ein Hauptvertrag aufgrund einer von Haus & Grundstück nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag aufgrund einer von Haus & Grundstück während der Vertragslaufzeit nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt, nachdem der Maklervertrag beendet ist. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag zu anderen Bedingungen erfolgt, solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot von Haus & Grundstück abweicht. Ferner bleibt der Provisionsanspruch auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt, durch einen Rücktrittsvorbehalt des Auftraggebers aufgelöst oder aus einer anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn statt eines Kaufvertrages ein anderer Vertrag entsteht (z.B. ein Mietvertrag), solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot von Haus & Grundstück abweicht. Die Provision ist mit Rechnungserhalt zahlbar und fällig 14 Tage nach Abschluss des Kaufvertrages.

 

§ 7 Höhe der Provision

Die Provision für Nachweis oder Vermittlung, soweit nicht individuell oder im Exposé anders vereinbart, entspricht der jeweils ortsüblichen Provision.

 

§ 8 Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Haus & Grundstück auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, außer der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig von Haus & Grundstück oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden oder der Schaden ist aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder Haus & Grundstück hat die Garantie für eine bestimmte Eigenschaft der Leistung übernommen oder der Schaden ist aufgrund von Verletzungen von Vertragspflichten entstanden, welche für die Erreichung des Vertragszieles unverzichtbar sind.

 

§ 9 Sonstige Bedingungen

Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Beauftragt ein Kaufmann Haus & Grundstück im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit, ist der Sitz von Haus & Grundstück Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtsgültigkeit verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und es verbleibt bei den gesetzlichen Vorschriften.