- Grundstück mit 1.400 m² Fläche
- bebaubar mit Ein- oder Zweifamilienhaus
- GRZ 0,3
- GFZ 0,6
- 2,5 Geschosse möglich
- Bebauungsplan liegt vor
- ruhige Lage in zweiter Reihe
- sehr gute Infrastruktur
EBENFALLS WISSENSWERT
Das Grundstück kann mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus bebaut werden.
Es sind die Vorgaben der Heilquellenschutzgebietsverordnung vom 24.10.1984 und die Auflagen des Altlastengutachtens vom 22.11.2012 zu beachten.
Die Bebauung erfordert eine Pfahlgründung.
Es besteht die Möglichkeit das Grundstück zu teilen und jeweils mit einem Einfamilienhaus zu bebauen. Eine Doppelhausbebauung ist nicht möglich.
Bad Nauheim liegt im westlichen Teil des Wetteraukreises.
Die nächstgelegenen Städte sind im Süden Frankfurt (38 km, ca. 32 Autominuten) und Bad Homburg (30 km, ca. 30 Autominuten), im Norden Butzbach (14 km, ca. 18 Autominuten) und im Osten Büdingen (34 km, ca. 44 Autominuten).
Anbindung an den Straßenverkehr: Anschlussstelle zur A 5 (7 km, ca. 15 Autominuten), Anschlussstelle zur A 45 (15 km, ca. 16 Autominuten), Bundesstraßen 3 (2 km, ca. 3 Autominuten) sowie Bundesstraße 455 (3 km, ca. 5 Autominuten).
Der internationale Flughafen Frankfurt ist 42 km entfernt und in ca. 30 Autominuten erreichbar.